BGH-Urteil zur Frage des Impressums auf Internetseiten
Kommentare: 0 - Datum: Montag, 30. Oktober 2006 - Auslage: Scratch the surface -
Mit dem Urteil vom 20.07.2006 (Az. :I ZR 228/03) hat der BGH eine eindeutige Richtung in der Frage zur Impressumsanbringung vorgegeben.
In erster Instanz hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen den Inhaber der Domain »aerztlichepraxis.de« geklagt. Die Frankfurter Zentrale hatte beanstandet, dass das Impressum nur über den Link »Kontakt« und dann den weiteren Link »Impressum« zu erreichen sei. Nach Annahme der Wettbewerbszentrale handelte es sich um einen Verstoß gegen § 6 TDG (Teledienstleistungsgesetz) und § 10 MDStV (Mediendienst Staatsvertrag), da der Begriff »Kontakt« angeblich missverständlich sei und die Anbieterkennung auch nicht unmittelbar erreichbar sei. Dieser Ansicht folgte das LG München. Daraufhin ging der Domaininhaber in Berufung. Hier entlang zum Weiterlesen »